{"id":92,"date":"2020-10-28T10:00:26","date_gmt":"2020-10-28T09:00:26","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.miva-distri.de\/?page_id=92"},"modified":"2021-11-05T12:35:51","modified_gmt":"2021-11-05T11:35:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.miva-distri.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t
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Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmern<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Stand 01.08.2020<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t

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1 Geltung<\/h5>

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>

(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>

2 Angebot und Vertragsabschluss<\/h5>

(1) Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von vier Stunden nach Zugang annehmen.<\/p>

(2) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>

(3) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/p>

3 Preise und Zahlung<\/h5>

(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in der angegebenen W\u00e4hrung zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern es sich nicht um Leistungen nach dem Reverse Charge Verfahren handelt. Bei Exportlieferungen zuz\u00fcglich eventueller Zollgeb\u00fchren im Empf\u00e4ngerland, Einfuhrumsatzsteuer im Empf\u00e4ngerland sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts)<\/p>

(3) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liefert der Verk\u00e4ufer nur gegen Vorkasse oder als \u201eONHOLD\u201c Abwicklung. Nach drei durchgef\u00fchrten Lieferungen und Zahlungen kann ohne eine weitere schriftliche Vereinbarung auf Zahlungsart \u201eRechnung\u201c umgestellt werden<\/p>

(4) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungsbetr\u00e4ge innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern mit dem K\u00e4ufer kein individuelles Zahlungsziel vereinbart wurde, jedoch nicht l\u00e4ngstens als 7 Tage. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen gelten als geleistet, wenn der Betrag auf dem Konto des Verk\u00e4ufers endg\u00fcltig gutgeschrieben ist oder eine Barzahlung erfolgte. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>

(5) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>

(6) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>

(7) Bei \u201eONHOLD\u201c Gesch\u00e4ften mit 10\/90 Zahlung kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn der K\u00e4ufer l\u00e4nger als 24 Stunden ab Verf\u00fcgbarkeitsdatum\/zeit mit der Restzahlung in Verzug ger\u00e4t. Als Verf\u00fcgbarkeitsdatum\/-zeit wird der Zeitpunkt angenommen, an dem der Verk\u00e4ufer oder ein von ihm beauftragter Dritter dem K\u00e4ufer mitteilt, dass die Lieferung an den K\u00e4ufer allokiert ist.\u00a0 Im Falle des Verzuges kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und seinen Schaden in tats\u00e4chlicher H\u00f6he, mindestens jedoch 10% der Gesamtsumme geltend machen und daf\u00fcr bereits geleistete Anzahlungen des K\u00e4ufers nutzen.<\/p>

(8) Im Falle der Abnahmeverweigerung des K\u00e4ufers, trotz Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, kann der Verk\u00e4ufer 2 Stunden nach Erbringung\u00a0der Leistung vom Verkauf zur\u00fccktreten und seinen Schaden in tats\u00e4chlicher H\u00f6he, mindestens jedoch 15% der Gesamtsumme geltend machen und bereits geleistete Anzahlungen des K\u00e4ufers nutzen.<\/p>

(9) Verk\u00e4ufer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten.\u2028<\/p>

(10) Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so k\u00f6nnen alle \u00fcbrigen Forderungen gegen den Auftraggeber f\u00e4llig gestellt werden.<\/p>

(11) Auftraggeber hat alle Geb\u00fchren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung au\u00dferhalb Deutschlands anfallen.<\/p>

4 Lieferung und Lieferzeit<\/h5>

(1) Lieferungen erfolgen grunds\u00e4tzlich ab dem Lagerhaus des Verk\u00e4ufers. Das Lagerhaus kann auch durch einen Dritten betrieben werden.<\/p>

(2) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>

(3) Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>

(4) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>

(5) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
\u2013 die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
\u2013\u00a0 die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
\u2013\u00a0 dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p>

(6) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>

5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h5>

(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist 45468 M\u00fclheim an der Ruhr, Deutschland, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verk\u00e4ufer auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<\/p>

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers.<\/p>

(3) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/p>

(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p>

(5) Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des K\u00e4ufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>

(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn der K\u00e4ufer den Kaufpreis voll bezahlt hat.
bei \u201eONHOLD\u201c Gesch\u00e4ften ein beauftragter Dritter einen IR erstellt hat und dieser nicht innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt beanstandet wird.<\/p>

(7) Bei Lieferungen an deutsche Kunden, welche eine Versendung nach au\u00dferhalb Deutschlands w\u00fcnschen, erfolgt der der wirtschaftliche \u00dcbergang mit \u00dcbergabe der Ware vom Verk\u00e4ufer an den Spediteur.<\/p>

(8) Sofern vom K\u00e4ufer keine Weisung erteilt wird, entscheidet der Verk\u00e4ufer \u00fcber die Auswahl des Spediteurs und die Art des Transports.<\/p>

6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/h5>

(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/p>

(2) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen, 12 Stunden bei elektronischen Ger\u00e4ten, nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem fr\u00fcheren Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>

(3) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Hardwarer\u00fccknahmekriterien nach Mehrfachreparatur durch Endkunden
Folgende Kriterien m\u00fcssen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden:
Die Hardware wurde durch die MIVA Distribution GmbH verkauft.
Der erste Nachbesserungsversuch fand innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf an den Endkunden statt. (\u00a7 476 Beweislastumkehr)
Das fehlerhafte Ger\u00e4t wurde mindestens zweimal nachgebessert.
Es liegt zurzeit ein offensichtlicher Mangel an der Sache vor.\u2028(Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat \u00a7434 | S. 1 \u2013 so genannter \u201esubjektiver Fehlerbegriff\u201c.)
Sch\u00e4den durch Fremdeingriffe sowie Wasser- oder \u00dcberspannungssch\u00e4den sind ausgeschlossen. Zur Abwicklung der R\u00fccknahme ist folgendes zu beachten: Das bem\u00e4ngelte Ger\u00e4t muss vollst\u00e4ndig, inkl. aller Zubeh\u00f6rteile zur\u00fcckgegeben werden.
Vor der R\u00fccksendung des Ger\u00e4tes muss die Cloudsperre (ICloud-Sperre, Google-Konto-Sperre, etc.) entfernt werden. Falls es durch die Art des Defektes (Ger\u00e4t geht nicht an, kein Internetzugriff, Displayschaden) nicht gel\u00f6scht werden kann, muss der ehemalige Nutzer seine Zugangsdaten zu dem Account, welcher die Sperre verursacht, mitschicken. Ansonsten findet keine R\u00fccknahme statt und das Ger\u00e4t wird an den Nutzer zur\u00fcckgeschickt.
Dem Ger\u00e4t sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Kopie der Endkundenrechnung mit ausgewiesener IMEI Nummer
b) alle Kopien der Reparaturberichte der bisherigen Reparaturversuche von autorisierten\u00a0\u00a0Service-Center (Softwareupdate wird vom Hersteller nicht als Reparaturversuch anerkannt.)
c) detaillierte Fehlerbeschreibung<\/p>

Nach positiver Pr\u00fcfung des Vorgangs und Erf\u00fcllung der R\u00fccknahmekriterien erfolgt eine Gutschrift des Zeitwerts des Ger\u00e4tes.\u2028(Zeitwert =x\/24 vom Ger\u00e4teeinkaufspreis pro Nutzungsmonat)
F\u00fcr die Dauer der Reparatur k\u00f6nnen keine Leihger\u00e4te zur Verf\u00fcgung gestellt werden.
Retouren senden Sie bitte ausschlie\u00dflich an folgende Adresse:<\/strong>
MIVA Distribution GmbH\u2028Lager
Kuhlenstr. 67\u2028
45468 M\u00fclheim an der Ruhr
Kontakt und \u00d6ffnungszeiten:<\/strong>
Fon: +49 208 84702921
Mo.-Fr.: 09:00 \u2013 17:00 Uhr\u2028
E-Mail: office@miva-distri.de<\/p>

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>

(5) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war.<\/p>

(6) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Endkunde ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>

(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>

(8) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche oder Garantie wird nicht f\u00fcr solche Gegenst\u00e4nde geleistet, die von einem gewerblichen Wiederverk\u00e4ufer erworben werden. Garantie oder Gew\u00e4hrleistung wird gegen\u00fcber gewerblichen Wiederverk\u00e4ufern nur f\u00fcr solche Gegenst\u00e4nde geleistet, bei denen es sich um einen \u201cDOA\u201d Schaden handelt.
Hardwarer\u00fccknahmekriterien zu DOA (Dead on Arrival) Ger\u00e4ten \u00fcber die MIVA Distribution GmbH f\u00fcr gewerbliche Wiederverk\u00e4ufer
Folgende Kriterien m\u00fcssen vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden:
1. Es muss ein offensichtlicher Mangel am Ger\u00e4t vorliegen.\u2028
2. Der Mangel wurde nicht durch Eigen- bzw. Kundenverschulden hervorgerufen\u2028
3. F\u00fchren Sie vor Einsendung einen Kurztest des Ger\u00e4ts durch.
4. Es d\u00fcrfen keine Gebrauchsspuren am Ger\u00e4t vorliegen.
5. Originalverpackung darf nicht besch\u00e4digt, beschriftet oder beklebt sein. Alle dazugeh\u00f6rigen Bestandteile m\u00fcssen vorhanden sein.\u2028
6. Ein Bedienungsfehler ist ausgeschlossen.\u20287. Die DOA Richtlinien (Zeit ab Verkauf und Gespr\u00e4chszeit) der jeweiligen Hersteller sind zu beachten und zu kontrollieren (siehe DOA Fristen der Hersteller nachfolgend)<\/p>

HINWEIS<\/strong>:
Eine DOA Abwicklung ist erst nach dem Verkauf an den Endverbraucher m\u00f6glich. Werden die Kriterien nicht eingehalten, wird das Ger\u00e4t automatisch nicht repariert oder ausgetauscht und an Sie zur\u00fcckgesendet.
Eine Datensicherung kann nicht gew\u00e4hrleistet werden. Sollen Daten auf dem Ger\u00e4t gespeichert werden, m\u00fcssen diese vor der Reparatur von Ihnen gesichert werden. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch f\u00fchrt das Service-Center gegen Geb\u00fchr eine Datensicherung durch. Geben Sie das bei Ihrer Einsendung mit an.
F\u00fcr die Dauer der Reparatur k\u00f6nnen keine Leihger\u00e4te zur Verf\u00fcgung gestellt werden.
Sch\u00e4den, wie z.B. Wasser- oder \u00dcberspannungssch\u00e4den und Fremdeingriffe, k\u00f6nnen erst bei der Reparatur festgestellt werden und geh\u00f6ren auch im Garantiezeitraum zu den kostenpflichtigen Reparaturen.
Bitte beachten Sie, dass die DOA Regelung eine freiwillige Hersteller-Leistung ist. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht!<\/p>

R\u00fccksendung<\/strong>:
Das bem\u00e4ngelte Ger\u00e4t muss vollst\u00e4ndig inklusive aller Zubeh\u00f6rteile und Originalverpackung zur\u00fcckgegeben werden.\u2028Dem Ger\u00e4t ist eine Kopie des Endkundenbeleges mit ausgewiesener IMEI Nummer und einer detaillierten und nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung beizulegen.
Retouren senden Sie bitte ausschlie\u00dflich an folgende Adresse:<\/strong>
MIVA Distribution GmbH\u2028Lager\u2028
Kuhlenstr. 67\u2028
45468 M\u00fclheim an der Ruhr
Kontakt und \u00d6ffnungszeiten:<\/strong>
Fon: +49 208 84702921
Mo.-Fr.: 09:00 \u2013 17:00 Uhr\u2028
E-Mail: office@miva-distri.de<\/p>

DOA Fristen der Hersteller<\/strong>
Die Einhaltung der aufgef\u00fchrten Hersteller DOA-Kriterien ist zwingend zu beachten.\u2028Bei Frist- bzw. Zeit\u00fcberschreitung erfolgt automatisch keine Reparatur.
Hersteller\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Tage nach Verkauf\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Max. Gespr\u00e4chszeit
\u2028Apple 14 —
Samsung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nicht relevant<\/p>

Hinweis<\/strong>:
Um die Herstellerfristen einzuhalten, muss das Ger\u00e4t innerhalb der oben genannten Frist nach Verkauf bei uns vorliegen.
Unsere Empfehlung:
Bitte pr\u00fcfen Sie das Ger\u00e4t mit dem Endkunden Vorort um eine schnellst m\u00f6gliche R\u00fccksendung und die damit verbundene Fristeinhaltung zu gew\u00e4hrleisten.\u2028Senden Sie uns vorab die Reklamationsunterlagen inklusive der Fehlerbeschreibung und des Kaufbelegs an folgende E-Mail-Adresse: office@miva-distri.de<\/p>

7 Schutzrechte<\/h5>

(1) Der Verk\u00e4ufer steht nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p>

(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/p>

(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verk\u00e4ufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war.<\/p>

8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/h5>

(1) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>

(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen M\u00e4ngeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>

(3) Soweit der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df \u00a7 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>

(4) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/p>

(5) Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>

(6) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>

9 Eigentumsvorbehalt<\/h5>

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung \u00fcber elektronische Ger\u00e4te (einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis).<\/p>

(2) Die vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.<\/p>

(3) Der K\u00e4ufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Verk\u00e4ufer.<\/p>

(4) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>

(5) Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Verk\u00e4ufers als Hersteller erfolgt und der Verk\u00e4ufer unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteils-Eigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verk\u00e4ufer eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im o. g. Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verk\u00e4ufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt, dem K\u00e4ufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/p>

(6) Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum des Verk\u00e4ufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an den Verk\u00e4ufer ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verk\u00e4ufer darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der K\u00e4ufer sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und den Verk\u00e4ufer hier\u00fcber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verk\u00e4ufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer.<\/p>

(8) Der Verk\u00e4ufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 98% \u00fcbersteigt.
(9) Tritt der Verk\u00e4ufer bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.<\/p>

10 Schlussbestimmungen<\/h5>

(1) Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers M\u00fclheim an der Ruhr oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist M\u00fclheim an der Ruhr ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>

(2) Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>

Hinweis<\/strong>:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verk\u00e4ufer Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmern Stand 01.08.2020 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":19,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-site-content-layout":"","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/92"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=92"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/92\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.miva-distri.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=92"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}